Am 29. November 2009 verboten die Schweizer Stimmbürger den Bau von Minaretten. Die Kommentatoren waren sich einig: Der Volksentscheid sei nicht nur gegen ein bestimmtes Merkmal muslimischer Tempelarchitektur gerichtet, hiess es. Er wurde als Ausdruck eines generellen Vorbehalts interpretiert, gerichtet gegen die zunehmende Islamisierung und den Machtanspruch des politischen Islam.
Sollen Schweizer Gerichte Polygamie, arrangierte Ehen und Verbindungen mit Minderjährigen anerkennen? Sollen Teile der Scharia in die Schweizer Rechtsordnung integriert werden? Sollen für Muslime andere Regeln gelten?
Man läge wohl nicht allzu sehr daneben mit der Vermutung, dass die Bürger solche Frage ...
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