O ja, das darf man. Sie müssen bei der Zurechtweisung eigentlich auch nicht allzu viel Höflichkeit walten lassen. Wie oft sind einem doch schon die Schnallen und andere harte Teile von Rucksäcken im Tram ins Gesicht geschletzt worden, so dass man jeweils von Glück reden konnte, die öffentlichen Verkehrsmittel unblutig und mit vollständigem Gebiss verlassen zu können. Wenn Sie sich nicht auf einen fruchtlosen Wortwechsel mit dem Rucksackträger einlassen wollen, machen Sie es wie der gewiefte Herr in einem alten Witz, der so geht: Wissen Sie, wie ein Mann mit einer Zehn-Franken-Note und einem gefrorenen Cervelat ein Känguru kampfunfähig machte? Er streckte ihm die Banknote hin, bat e ...
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