Das Obergericht das Kantons Bern muss noch einmal über die Bücher. In einem am Mittwoch publizierten Entscheid heisst das Bundesgericht eine Beschwerde im Fall der Berner Rapper gut, welche die damalige SVP-Nationalrätin und heutige Zürcher Regierungsrätin mit nicht zitierbaren Äusserungen sexuellen Inhalts angegriffen haben («Ricklis Rapper», Weltwoche Nr. 5/2019). Das Obergericht müsse prüfen, ob sich die Musiker neben der Beschimpfung nicht der üblen Nachrede, sondern der Verleumdung schuldig gemacht haben. Die fünf Rapper, die mehrheitlich der Formation «Chaostruppe» angehören, hatten in ihrem Song & ...
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