Endlich liegt der dreizehnseitige Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens (Insta) zwischen der Schweiz und der EU auf dem Tisch. Das Ergebnis ist für Verfechter von Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und direktdemokratischen Volksrechten wenig erbaulich. Vorgesehen werden nämlich eine automatische (keine dynamische) Übernahme von EU-Recht inklusive Ausgleichs- beziehungsweise Strafmassnahmen, regelmässige Tributzahlungen für den Zugang zum Binnenmarkt, die Einführung der Unionsbürgerrichtlinie sowie eine Super-Guillotineklausel – mit einer Kündigung des institutionellen Abkommens würden sämtliche unterstellten Abkommen gekü ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.