Der schmucklose Raum des Bezirksgerichts Zürich an der Wengistrasse 30, den Milan Krizanek am 23. Februar 2023 betrat, gemahnt eher an ein zu eng geratenes Büro denn an einen Gerichtssaal. Die Schranken vor den Richterpulten sind nicht mehr als Reminiszenzen jener Kathedralen der Aufklärung, wo einst in aller Öffentlichkeit und Feierlichkeit um Recht und Gerechtigkeit gerungen wurde. Die karge Bestuhlung erinnert Rechtssuchende wie auch das Publikum vielmehr daran, dass sie hier höchstens noch geduldet sind. Im Geiste sind moderne Schweizer Richter längst graue Beamten, die ihre wichtigen Entscheide in abgeschotteten Kabinetten unter sich ausjassen und sich dabei ungern in die Karten schauen lassen.
Die Verhandlung im Fall Krizanek erschöpfte sich denn auch in hölzernen Vorträgen, die die Anwälte der Form halber herunterlasen. Danach hatten alle den Saal zu verlassen. Im Geheimen beriet Richterin Simone Nabholz nun mit der Gerichtsschreiberin und der Protokollführerin 26 Minuten lang über das weitere Vorgehen und ein allfälliges Urteil. Doch der rechtsuchende Krizanek tat etwas, was strengstens verboten ist: Er liess ein Aufnahmegerät im Saal zurück. Und so erfuhr er später, was er niemals wissen dürfte: die tatsächlichen Motive hinter den juristisch verbrämten Ausführungen von Richterin Nabholz und ihren Assistentinnen. Hätte er die wahre Begründung schon damals gekannt, so versichert er heute, hätte er den Fall weitergezogen.
Heimliche Tonaufzeichnungen
Letzte Woche veröffentlichte Milan Krizanek Auszüge aus der heimlich mitgeschnittenen Beratung und ordnete diese in zwei halbstündigen Videokommentaren ein. Nun sind Zitate immer vom Kontext abhängig, aus dem sie herausgeschnitten wurden, und wir können nicht überprüfen, ob Krizanek diese Zusammenhänge adäquat umschrieben hat. Doch was die streckenweise in sich geschlossenen Ausführungen im O-Ton offenbaren, kann einem das Blut in den Adern gefrieren lassen. Mehr darf man dazu nicht sagen (Zensurverfügung).
Hätte er die wahre Begründung schon damals gekannt, hätte er den Fall weitergezogen.Am letzten Montag hat das Bezirksgericht Meilen auf Verlangen von Richterin Nabholz in einer «vorsorglichen Verfügung» einen in der Vorwoche publizieren Online-Artikel der Weltwoche unter strenger Strafandrohung nachträglich verbieten lassen. Nun könnte man sich fragen, was die «vorsorgliche» Zensur einer Information, die in den sozialen Medien längst die Runde gemacht hat, nachträglich bewirken soll. Es ist nur eine von vielen Ungereimtheiten in diesem Fall.
Für das Bezirksgericht Zürich ist die Affäre geklärt: «Dem gesamten Vorwurf fehlt [mit der illegalen Aufzeichnung] jede Grundlage», liess sich das Gericht in der Sonntagszeitung zitieren, die Richterin habe sich in «keiner Art und Weise ein Fehlverhalten zuschulden kommen lassen». Jede Untersuchung der peinlichen Affäre erübrigt sich damit. Allerdings wurde die Echtheit der doch expliziten Sätze und Ausführungen von Richterin Nabholz, die wenig Interpretationsspielraum offenlassen, nie in Abrede gestellt. Man soll einfach so tun, als wären sie nie über ihre Lippen gekrochen. Für Kabinettsrichter mag das täglich Brot sein. Für sie existiert nur, was in den Akten steht. Doch für die Öffentlichkeit, also die Rechtsunterworfenen in der realen Welt, ist das anders.
Achtenswerte Beweggründe?
Die Veröffentlichung geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) wird in der Schweiz mit Busse bestraft, das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen (Art. 179 StGB) gar mit Busse oder Gefängnis. Und das kann unter Umständen auch für die Weiterverbreitung gelten. An der «verbotenen Frucht» darf nicht genascht werden. Doch es gibt kein Gesetz ohne Ausnahme. Unter Artikel 17 StGB finden wir etwa den Satz: «Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.»
In Fällen von Whistleblowing, also wenn ein Missstand nicht anders als durch eine Straftat, klassischerweise eine Geheimhalteverletzung, beseitigt werden kann, können «übergesetzliche Rechtfertigungsgründe» vorliegen. Voraussetzung ist immer eine Verhältnismässigkeit und das Fehlen legaler Alternativen. Selbst wenn das Bundesgericht in dieser Hinsicht äusserst zurückhaltend urteilt, muss man diese Möglichkeit zumindest in Betracht ziehen. Und bevor die Zürcher Justiz den Stab über Milan Krizanek bricht, sollte sie zumindest seine Beweggründe kennen.
Als Milan Krizanek 1977 in Bratislava geboren wurde, herrschte in der Slowakei ein kommunistisches Willkürregime. Drei Jahre später flüchteten seine Eltern mit den Kindern in die Schweiz. Milan absolvierte in Zürich die Schulen, das Gymnasium (Typ B), mit achtzehn liess er sich einbürgern, er absolvierte die Rekrutenschule und schloss anschliessend ein Studium der Geschichtswissenschaften an der Universität Zürich ab. Seine Ausbildung finanzierte er selber, indem er für Firmen Internetauftritte programmierte. Der Nebenverdienst wurde schliesslich zu seinem Hauptberuf, 2017 heuerte Krizanek als Web-Entwickler bei einer PR-Firma an.
Allergisch auf Corona-Hype
Krizanek reagierte allergisch auf den Corona-Hype, der 2020 um die Welt rollte. Dass die klar definierte Gruppe von Gefährdeten geschützt wird und sich vor allem auch selber schützt, war für ihn selbstverständlich. Doch die angeordneten Massnahmen erschienen ihm absurd bis kontraproduktiv. In einer echten Notlage versucht der Staat, eine Panik zu verhindern – doch in diesem Fall befeuerte er sie mit allen Mitteln. Mag sein, dass seine Erfahrungen mit dem Kommunismus sein Sensorium für staatliche Willkür schärften. Das Phänomen ist auch aus der ehemaligen DDR bekannt, wo der (passive) Widerstand gegen das Corona-Regime weit ausgeprägter war als im Westen.
Bei den täglichen Meetings wurde ihm schnell klar, wie der Wind in der trendigen PR-Bude wehte: Wer sich nicht vom gängigen Narrativ mittragen liess, war ein Schwurbler und «Covidiot». Milan Krizanek zog sich vielmehr aus den Debatten zurück und arbeitete wenn immer möglich im Home-Office (was von der Firma ausdrücklich akzeptiert wurde). Anfang 2021 war er während einiger Wochen krankgeschrieben. Von mangelhafter Leistung war aber nie die Rede.
Folgen eines falschen Zeugnisses
Nach einer Entspannung im Sommer 2021 eskalierte der Kampf um Corona im Zuge der Zertifikatspflicht. Krizanek mochte sich nicht impfen lassen, das war seiner Ansicht nach eine Privatsache, die niemanden etwas anging. Doch er spürte, wie sich der Druck erhöhte. Nun begann er – nach seinen Angaben erstmals in seinem Leben – heimlich Gespräche aufzuzeichnen. Man kann es paranoid nennen. Doch der weitere Verlauf sollte ihm recht geben. Im September 2021 wurde ihm auf Ende November gekündigt. Die angeblich «mangelnde Leistung», die ihm die Firma dabei unterstellte, verdeckte die wahren Motive: die Impfung und seine Haltung zu Covid.
Nun könnte man darüber streiten, ob eine Entlassung überhaupt begründet werden muss. Doch jeder Entlassene hat das Recht, eine Begründung zu verlangen, die auch von der Arbeitslosenkasse eingefordert wird. Für Krizanek war die Begründung «mangelhafte Leistung» verheerend, die nun auch in seinem Arbeitszeugnis erschien. Damit fand er nicht nur keine neue Stelle mehr. Die Arbeitslosenkasse kürzte ihm vorweg auch die Leistung wegen «Selbstverschuldens» (was später korrigiert wurde, als sich der angebliche Leistungsmangel als unbegründet herausstellte).
Wer sich nicht vom gängigen Narrativ mittragen liess, war ein Schwurbler und «Covidiot».Das ist der Background der ominösen Gerichtsverhandlung vom 23. Februar 2023, die schliesslich in einem Vergleich endete: ein besseres Arbeitszeugnis und 1500 Franken Entschädigung. Mehr lag nach der Einschätzung von Richterin Nabholz offenbar nicht drin. Krizanek akzeptierte es, der Fall war damit erledigt. Hätte er damals die wahren Erörterungen der grünen Richterin gekannt, versichert der Mann, hätte er dem Vergleich nie zugestimmt.
Erinnerungen an Zopfi/Wyler
Hätte sich Milan Krizanek nun vertrauensvoll ans Obergericht wenden sollen, wo der Ehemann von Simone Nabholz, Patrizio Castrovilli, ebenfalls als Vertreter der Grünen, als Richter amtiert? An den Zürcher Justizapparat, der später alles Mögliche und Unmögliche unternehmen sollte, damit der Abhörskandal um Richterkollegin Nabholz nicht publik wird? Man kann sich fragen, warum er ein Jahr zuwartete, bis Krizanek, der mittlerweile wieder in seiner Geburtsstadt Bratislava lebt, den Skandal auf X publik machte. Er sagt, er habe lange mit dem Entscheid gerungen.
Der Fall erinnert in vielem an den Skandal um das Zürcher Sozialamt, den die Weltwoche 2007 aufgrund interner Akten aufdeckte. Wie Richterin Nabholz konnte damals auch die verantwortliche Sozialvorsteherin Monika Stocker auf das eiserne Schweigen und Abwiegeln des medialen Mainstreams zählen. Statt Transparenz zu schaffen, sich zu erklären, Missstände aufzudecken und zu bekämpfen, setzte man alles daran, diese zu vertuschen – und stürzte sich auf die Überbringer der schlechten Nachricht.
Irgendwann wurde der öffentliche Druck zu gross, die Arroganz der Macht zerschellte im Debakel. Margrit Zopfi und Esther Wyler, die Whistleblowerinnen aus dem Sozialamt, die die Missstände unter Verletzung des Amtsgeheimnisses publik gemacht hatten, wurden nach jahrelangen Prozessen zwar zu einer bedingten Strafe verurteilt, an die sich kein Mensch mehr erinnert. Doch die beiden gingen als moralische Siegerinnen aus der Affäre hervor.
Das Vertrauen in die Justiz ist schon länger gestört bis ganz weg. Das Verhalten der Zürcher Justiz in diesem Fall ist nun ein weiterer Beleg, dass sie eines Vertrauens nicht würdig sind.
Der Fall ist insofern von erheblichem Interesse, als er ein Sittenbild der real existierenden Rechtspflege zeichnet. Nun ist auch ersichtlich, warum der Apparat sich mit Händen und Füssen gegen das Öffentlichkeitsprinzip und die Aufzeichnung aller Verhandlungen samt Beratungen wehrt.
Bei solchen Richtern muss man sich nicht wundern, wenn Klimakleber tausenden von Autofahrern auf den Sack gehen und dann trotz des Vergehens-Tatbestandes der Nötigung lediglich zu bedingten Bussen verurteilt werden. Hauptsache man kann den Autofahrer wegen jeder Kleinigkeit abzocken. Kein Wunder, wenn die Staatsverdrossenheit zunimmt.
Natürlich, im jedem Bereich. Links/Grün darf sich alles erlauben und rechtlich werden stets alle Register gezogen. Es gibt genügend grüne Juristen die helfend zur die Seite eilen. Achtung vor so einem kleinen Angestellten? bei einer grünen Richterin, ist scheinbar nicht selbstverständlich.
Frau Richterin XYZ…, die Veröffentlichung ihres Fehlverhaltens ist für die Öffentlichkeit von grossem Interesse! Sie als Richterin müssten das eigentlich wissen. Sie haben dem Vertrauen der Bürger in den Schweizer Rechtsstaat aufs massivste geschadet. Ich hoffe sie haben den Anstand zurückzutreten!
Das Beratungsgeheimnis darf nicht dazu dienen, dass sich Richter hinter verschlossenen Türen in einer Art und Weise äußern und verhalten, die in öffentlicher Verhandlung die Besorgnis der Befangenheit begründete.
Es ist eine Frage fachlicher und charakterlicher Eignung, die zu bezweifeln ist, wenn sich diese Richterin persönlich abschätzig über einen Kläger und (sic!) dessen Rechtsanwalt äußert.
Das Privileg von Vertraulichkeit braucht einen verantwortungsvollen Umgang!
Frau Nabholz über sich:
Was ich nicht mag
Diskriminierung, Überheblichkeit, Gedankenlosigkeit, Engstirnigkeit, Gefühlskälte, Fähnchen im Wind, Erbsli aus der Dose
Da fragt man sich was diese Frau zu sich nimmt, um ein solch verzerrtes Selbstbild zu haben. Es sei denn dies gelte nur für andere und nicht für sich selbst.
https://gruenmachtvorwaerts.ch/kandidierende/kantonsratswahlen/wahlkreis-meilen/
Um es klar zu sagen;eine solche Juristin ist unfähig ein Richteramt zu bekleiden!
Bananen 🍌🍌🍌🍌🍌🍌🍌🍌🍌Rechtsstaat Schweiz ohne Ende!
Warum EINFACH, wenn es KOMPLIZIERT auch geht?
Mit einer einfachen Entschuldigung hätte die Richterin Simone Nabholz den Fehltritt und den selbst verursachten Sturm im Wasserglas vereitelnen können.
Verletzte Eitelkeit, oder war es doch Überheblichkeit und Dünkel welche diese Frau geritten haben?
Dieses Verhalten des Staates ist typisch für unsere Zeit und ein deutliches Zeichen eines zerfallenden Staates und einer zerfallenden Gesellschaft. Es wird gelogen, die Flucht nach vorne ergriffen, es werden Verbote erlassen. Typisch links. Dem Untergang geweiht.
Ich weiss nicht, ob das hier erlaubt ist, aber alle Inhalte sind weiterhin auffindbar auf einer Notfall-Website (eingerichtet für den Fall von Zensur): www.milankrizanek.me
Danke für die ausgewogenen und sachlichen Kommentare.
ja hat perfekt geklappt - vielen Dank!
Danke Alex Baur für diesen Artikel. Hier ein int. Link: https://web.archive.org/web/20240509184409/https://weltwoche.ch/daily/wenn-er-nicht-geschwurbelt-haette-waere-es-nie-so-weit-gekommen-wie-eine-zuercher-richterin-vorsaetzlich-recht-biegt-einen-klaeger-und-seinen-anwalt-verhoehnt-derweil-sich-ihr/ Machen sie unbedingt weiter. Sie haben schon damals in Sachen ZH-Sozialamt tolle Arbeit geleistet. Weiter so.
Ist es eigentlich üblich, dass Richter das "mögliche Urteil " mit Gerichtsschreibern und Protokollführern besprechen? Dazu noch auf so frivole Art?
Alex Baur lassen Sie sich von diesen Gerichts-Nieten nicht unterkriegen. Sie sind ein zu guter Journalist. Go ahead
Die Aufzeichnung zeigte ganz klar, dass die Richterin Nabholz befangen war, ich las die Aufzeichnungen rechtzeitig. Es ging nur darum, einen Widerborstigen aka Schwurbler laut Nabholz, abzustrafen.
Eine absolute menschenverachtende Rechtsbeugung der ideologisch befangenen grünen Richterin Simone Nabholz! Diese Frau gehört abgesetzt als Richterin mit lebenslangem Richter-Verbot🚫!
Grün-links hat sich schon lange selbst zur moralischen Elite ernannt. Nachdem sie nun in Ämter / Positionen mit Macht gewählt wurden, üben sie diese nach ihrer Gesinnung aus. Wie wenn sie Könige wären. Wehe ein Bürger wehrt sich gegen die Gesinnungsurteile… Das Wort „Machtmissbrauch“ darf nicht erwähnt werden🙊.
Frau Richterin XYZ…, die Veröffentlichung ihres Fehlverhaltens ist für die Öffentlichkeit von grossem Interesse! Sie als Richterin müssten das eigentlich wissen. Sie haben dem Vertrauen der Bürger in den Schweizer Rechtsstaat aufs massivste geschadet. Ich hoffe sie haben den Anstand zurückzutreten!
Bei dieser Eskalation Weltwoche vs. Mainstream - Wie lange geht es bis diese Kommentare wieder gelöscht werden müssen?
Linke Politikerinnen eben. Linke Frauen eben.
Zum Glück wehr er sich mit Aufnahmen sonst kommt sowas nie raus. Ist wie beim Mietgericht. Der Kläger von der Baudirektion ist selber beim Mieterverband und macht jedes faire Verfahren unmöglich. Die schauen alle nur für ihre Klientel und der Bürger wird geschröpft und eingeordnet.
Es gäbe viel zu tun bei uns im Westen. Besser wir führen Kriege.
@WW, Bitte rausfinden ob die Richterin nun belangt wird. Und durch wen.
Bei solchen Richtern muss man sich nicht wundern, wenn Klimakleber tausenden von Autofahrern auf den Sack gehen und dann trotz des Vergehens-Tatbestandes der Nötigung lediglich zu bedingten Bussen verurteilt werden. Hauptsache man kann den Autofahrer wegen jeder Kleinigkeit abzocken. Kein Wunder, wenn die Staatsverdrossenheit zunimmt.
Natürlich, im jedem Bereich. Links/Grün darf sich alles erlauben und rechtlich werden stets alle Register gezogen. Es gibt genügend grüne Juristen die helfend zur die Seite eilen. Achtung vor so einem kleinen Angestellten? bei einer grünen Richterin, ist scheinbar nicht selbstverständlich.
Einfach eine Sauordnung im Staatsbetrieb - jeder macht was er will und wie er will, ob Gesetzes Widrig oder Nicht!
Das Vertrauen in die Justiz ist schon länger gestört bis ganz weg. Das Verhalten der Zürcher Justiz in diesem Fall ist nun ein weiterer Beleg, dass sie eines Vertrauens nicht würdig sind.
Der Fall ist insofern von erheblichem Interesse, als er ein Sittenbild der real existierenden Rechtspflege zeichnet. Nun ist auch ersichtlich, warum der Apparat sich mit Händen und Füssen gegen das Öffentlichkeitsprinzip und die Aufzeichnung aller Verhandlungen samt Beratungen wehrt.
Das sieht man doch schon was das für ein Filz ist in unserer Rechtssprechung ist.Diese Richterin hätte sofort aus dem Amt entfernt werden müssen,damit unsere Juristen und Richter nicht noch das ganze Vertrauen in der Bevölkerung verlieren.Bei einer demokratischen Rechtssprechung spielt auch Vertrauen,Anstand und Ehrlichkeit der Justiz eine grosse Rolle.Und die Zensur der Meinungen der Steuerzahler wurde mit Füssen getreten,unwürdig einer Schweiz!
Die Schweiz hat nichts mehr mit Rechtsstaat zu tun.Das hat man nun gesehen.Die Grünen müssen aus der Politik verschwinden.Total antidemokratisch.Und im weiteren muss sofort verboten werden dass Richter in einer Partei sind oder waren,wenn sie gewählt werden.Rechssprechung hat nichts mit Politik zu tun.Das geht in Bananenrepubliken.Das ist ein totaler Juristen Filz.In den umliegenden Länder lacht man über die Zensur in der Scchweiz.Der Rechtsstaat mit freier Meinungsäusserung ist Tod,in der CH
Das nützt nichts. Auch ich bin in keiner Partei, habe aber eine dezidierte politische Meinung. Nur mit einer strafen Führung der Richter und drakonischen Strafen für Fehlurteile kann das Problem beseitigt werden. Jedes Urteil sollte von einem Ausschuss kontroliert werden. Sämtliche Gespräche von Richtern müssen öffentlich sein.
Das Problem mit Richter die einer Partei angehören ist doch;wenn mir in der Stadt Zürich ein Velofahrer vor das Auto fällt dann wird eine grüne Richterin mich schuldig sprechen,auch wenn ich es ja nicht bin.Rein aus ideologieschen Gründen.Und meiner Meinung nach darf so eine Person nicht Richter werden.
Fälle wie Zopfi/Wyler und Krizanek zeigen, dass in unserem Rechtsstaat eigentlich schon immer die Vorsilbe "Un-" vergessen ging.
Man muss diese armen Teufel von Staatsangestellten auch ein bisschen begreifen, denn welches Gericht, welcher Richter urteilt denn schon gegen seinen Brötchengeber, die Institution Staat?
Ich glaube, die Gewaltenteilung hat einzig den Sinn, die Staatsgewalt gegenüber dem Bürger in übermächtiger Dreifaltigkeit zu verabsolutieren; alle 3 stecken unter der gleichen Decke.
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Das Beratungsgeheimnis darf nicht dazu dienen, dass sich Richter hinter verschlossenen Türen in einer Art und Weise äußern und verhalten, die in öffentlicher Verhandlung die Besorgnis der Befangenheit begründete. Es ist eine Frage fachlicher und charakterlicher Eignung, die zu bezweifeln ist, wenn sich diese Richterin persönlich abschätzig über einen Kläger und (sic!) dessen Rechtsanwalt äußert. Das Privileg von Vertraulichkeit braucht einen verantwortungsvollen Umgang!
Frau Nabholz über sich: Was ich nicht mag Diskriminierung, Überheblichkeit, Gedankenlosigkeit, Engstirnigkeit, Gefühlskälte, Fähnchen im Wind, Erbsli aus der Dose Da fragt man sich was diese Frau zu sich nimmt, um ein solch verzerrtes Selbstbild zu haben. Es sei denn dies gelte nur für andere und nicht für sich selbst. https://gruenmachtvorwaerts.ch/kandidierende/kantonsratswahlen/wahlkreis-meilen/
Um es klar zu sagen;eine solche Juristin ist unfähig ein Richteramt zu bekleiden!