Als die Nazis 1933 die Kontrolle über den staatlichen Rundfunk übernahmen, legten sie sich in ein gemachtes Bett. Nichts half ihrem Vorhaben so sehr wie die Absicht der Regierenden in der Weimarer Republik, das Publikum vor Fake News zu schützen.

Sendeanlagen und Empfangstechnik standen unter staatlicher Kontrolle. Die neuen Machthaber hatten darum keine Mühe, den Rundfunk ganz in den Dienst ihrer Ideologie zu stellen.

Genau wie heute die sozialen Medien, betrachtete die Politik vor hundert Jahren den Rundfunk skeptisch: Was würden die Massen mit dieser Technik anstellen? Welche Gefahren lauerten da verborgen?

Und genau wie in diesen Tagen die deutsche Regierung gegen Telegram polemisiert und unlängst RT Deutschland verboten hat, wurde die Radio-Industrie damals verpflichtet, nur Geräte herzustellen, mit denen lediglich ein enger Mittelwellenbereich empfangen und nicht selbst gesendet werden konnte.

Und selbstverständlich war der Besitz eines Radiogeräts genehmigungspflichtig, was praktischerweise auch das Kassieren einer Gebühr ermöglichte.

Schon zur Zeit der Weimarer Republik wollte der Staat aber auch die Inhalte kontrollieren, wobei das Gesetz «strenge Überparteilichkeit» forderte. Überwachungsausschüsse waren für die Programmkontrolle und für die wichtigsten Personalentscheidungen zuständig.

Was konnte bei so vielen guten Vorsätzen schon schiefgehen?