Der Europäische Gerichtshof hat vor einigen Tagen ein Urteil für den Schutz von Frauen aus Afghanistan gefällt. Deren systematische Unterdrückung durch das Taliban-Regime könne generell als Verfolgung eingestuft werden.

Demnach müssen die Asylbehörden in der EU nicht mehr im Einzelfall feststellen, ob eine Antragsstellerin in Afghanistan tatsächlich verfolgt wird. Es genügt, dass das Geschlecht und die afghanische Staatsangehörigkeit festgestellt werden.

In der Schweiz kennen wir diese teils umstrittene Praxis schon seit einigen Monaten. Der Versuch von SVP-Vertretern, diese grosszügige Regelung im Parlament wieder rückgängig zu machen, scheiterte.

Dabei ist die erleichterte Asylgewährung für Afghaninnen geradezu eine Einladung an Schlepper, Frauen und Mädchen nach Westeuropa und in die Schweiz zu schleusen.

Sind sie einmal im Lande, können sie den ganzen Clan über die Schiene Familiennachzug in die Schweiz nachkommen lassen.