Die Finma wolle die Möglichkeit erhalten, Bussen auszusprechen, schreibt Direktor Urban Angehrn in einem Gastbeitrag in der Neuen Zürcher Zeitung vom 5. Juli 2023. Das sei an anderen Finanzplätzen «die bewährte Praxis, welche die vorsorgliche Wirkung der Aufsicht stärkt».
Das Gegenteil von diesen Fantasien zeigt sich in Amerika: Dort hat das oberste US-Gericht soeben ein grundlegend anderes Urteil gefällt, um die vielerorts verludernde Rechtsordnung wieder ins Lot zu bringen. Es geht um die Strafkompetenz einer der fünf US-Finanzmarktaufsichts-Behörden, der SEC (Börsenaufsicht).
Wenn Verwaltungsbeamte auch richten und strafen, dann ist das demokratische Grundprinzip der Gewaltentrennung zwischen der Exekutive und Gerichtsbarkeit durchbrochen.
Nach Ansicht des Supreme Court sind nur Gerichte für Strafen zuständig und nicht die staatliche Administration. Mit der Rechtsprechung und Verhängung von Strafen in Eigenregie verstosse die SEC gegen den siebten Zusatzartikel der US-Verfassung, der das Recht auf eine gerichtliche Anhörung und Beurteilung beinhalte. Den Beschuldigten würde auch das Recht verweigert, zu wählen, ob ihr vermutetes Fehlverhalten vom SEC-internen oder von einem ordentlichen Gericht behandelt werden soll.
Auch als «unabhängige» Aufsichtsinstitution bleibe die SEC gemäss Artikel 2 der Verfassung Teil der staatlichen Administration. Die Oberverantwortlichen würden von der Regierung eingesetzt beziehungsweise akzeptiert und unterständen dem Präsidenten.
Ähnlich präsentiert sich die Ausgangslage in der Schweiz: Hier wird der Verwaltungsrat der Finma gemäss Finmag-Artikel 9 vom Bundesrat gewählt. Die Direktorin oder der Direktor wird zwar vom Verwaltungsrat der Finma gewählt, aber unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat. Oberaufsicht über die Finma hat allerdings nicht der Bundesrat, sondern das Parlament. Deshalb wäre eine Strafkompetenz für die Finma, die über ein begründetes Berufs- und Tätigkeitsverbot hinausgeht, problematisch.
Zudem stellt sich die Frage, welche Strafkompetenz den Liquiditätsabfluss der Credit Suisse verhindert hätte. Wenn die Finma glaubt, dass eine Person oder ein Unternehmen gegen Gesetze verstossen hat, dann muss sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten.
Aber selbst der Weg über das Bundesverwaltungsgericht (für Klagen gegen den Staat) ist nicht unproblematisch. Die Finma-Beamten können prozessieren, so viel sie wollen, sie werden von niemandem auf die Verhältnismässigkeit hin überprüft, obwohl diese im Artikel 6 der Verordnung zum Finmag festgehalten ist. Wenn die Beamten die Rechtsfälle verlieren, dann gehen die Kosten auf Rechnung des Finanzsektors, denn dieser ist vollständig für die Finanzierung der Finma zuständig.
Das oberste US-Gericht stellte übrigens fest, dass die SEC Straftaten vor allem in Eigenregie behandelte, als Kläger und Richter in 100 Prozent der Fälle gewann, während Straffälle an öffentlichen Gerichten in 39 Prozent der Fälle zugunsten des Angeklagten entschieden wurden.
Die Finma nimmt es nicht nur bezüglich Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Gerichtsbarkeit nicht allzu genau. Sie nimmt sich auch Freiheiten in der Gesetzgebung heraus, denn mit Enforcement-Verfahren, Verfügungen, Weisungen, Empfehlungen etc. versucht sie oft Recht nach ihrem Gutdünken durchzusetzen.
Dieses Verhalten ist fragwürdig, zumal die Anweisungen nicht selten einer rechtlichen Grundlage entbehren und die Möglichkeiten zur Anfechtung nicht klar geregelt sind. Und schliesslich werden auch immer wieder Fälle bekannt, die darauf hindeuten, dass die Finma mit versteckten Drohungen, erforderliche Bewilligungen nicht zu gewähren oder zu entziehen, ihr Rechtsempfinden durchsetzt, weil die Betroffenen sich gegen diese Nötigungen rechtlich nicht zu wehren wagen.
Neid- und Rachegelüsten, aber auch das Unvermögen und Versagen von Behörden dürfen nicht dazu führen, die Grundprinzipien der Rechtstaatlichkeit über Bord zu werfen.
Die FINMA gibt es auch erst seit 22. Juni 2007 - ist also noch ein "Teenager" und wurde dann gleich mit einer der grössten Finanzkrisen der Geschichte konfrontiert, die am 9. August 2007 damit begonnen hat, dass sich die Banken gegenseitig nicht mehr trauten und die Zentralbanken als Zwischenstation geschaltet wurden. Ca. ab Mitte 2008 musste ich dann bei der Swiss Re unsere umfangreichen x-Mrd-Derivatepositionen, tw. als CDS-Teile, oder strat. Derivate detailliert an die FINMA rapportieren.
Der BR muss die Anfänge eines soziallistisches Regulier - Monsters sofort stoppen. Wir brauchen nicht noch mehr hochbezahlte staatsgläubige, wirtschaftsferne Beamte bei der FINMA.
Die FINMA beschäftigt Leute, die in der Finanzen- und Bankenbranche versagt haben. Diese Leute sind meistens von Eifersucht und Neid geprägt. Deshalb wird der persönliche Misserfolg kaschiert in dem man für sich selbst mehr Macht anhäuft und den erfolgreichen Banken neue Regeln auferlegt. Dass die "Experten" (gescheitere Banker) nichts taugen, hat am Beispiel der CS gesehen. Ausser einem grossen Lohn für bescheidene Leistungen zu kassieren, kann die FINMA nichts.