Die Finma wolle die Möglichkeit erhalten, Bussen auszusprechen, schreibt Direktor Urban Angehrn in einem Gastbeitrag in der Neuen Zürcher Zeitung vom 5. Juli 2023. Das sei an anderen Finanzplätzen «die bewährte Praxis, welche die vorsorgliche Wirkung der Aufsicht stärkt».

Das Gegenteil von diesen Fantasien zeigt sich in Amerika: Dort hat das oberste US-Gericht soeben ein grundlegend anderes Urteil gefällt, um die vielerorts verludernde Rechtsordnung wieder ins Lot zu bringen. Es geht um die Strafkompetenz einer der fünf US-Finanzmarktaufsichts-Behörden, der SEC (Börsenaufsicht).

Wenn Verwaltungsbeamte auch richten und strafen, dann ist das demokratische Grundprinzip der Gewaltentrennung zwischen der Exekutive und Gerichtsbarkeit durchbrochen.

Nach Ansicht des Supreme Court sind nur Gerichte für Strafen zuständig und nicht die staatliche Administration. Mit der Rechtsprechung und Verhängung von Strafen in Eigenregie verstosse die SEC gegen den siebten Zusatzartikel der US-Verfassung, der das Recht auf eine gerichtliche Anhörung und Beurteilung beinhalte. Den Beschuldigten würde auch das Recht verweigert, zu wählen, ob ihr vermutetes Fehlverhalten vom SEC-internen oder von einem ordentlichen Gericht behandelt werden soll.

Auch als «unabhängige» Aufsichtsinstitution bleibe die SEC gemäss Artikel 2 der Verfassung Teil der staatlichen Administration. Die Oberverantwortlichen würden von der Regierung eingesetzt beziehungsweise akzeptiert und unterständen dem Präsidenten.

Ähnlich präsentiert sich die Ausgangslage in der Schweiz: Hier wird der Verwaltungsrat der Finma gemäss Finmag-Artikel 9 vom Bundesrat gewählt. Die Direktorin oder der Direktor wird zwar vom Verwaltungsrat der Finma gewählt, aber unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat. Oberaufsicht über die Finma hat allerdings nicht der Bundesrat, sondern das Parlament. Deshalb wäre eine Strafkompetenz für die Finma, die über ein begründetes Berufs- und Tätigkeitsverbot hinausgeht, problematisch.

Zudem stellt sich die Frage, welche Strafkompetenz den Liquiditätsabfluss der Credit Suisse verhindert hätte. Wenn die Finma glaubt, dass eine Person oder ein Unternehmen gegen Gesetze verstossen hat, dann muss sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten.

Aber selbst der Weg über das Bundesverwaltungsgericht (für Klagen gegen den Staat) ist nicht unproblematisch. Die Finma-Beamten können prozessieren, so viel sie wollen, sie werden von niemandem auf die Verhältnismässigkeit hin überprüft, obwohl diese im Artikel 6 der Verordnung zum Finmag festgehalten ist. Wenn die Beamten die Rechtsfälle verlieren, dann gehen die Kosten auf Rechnung des Finanzsektors, denn dieser ist vollständig für die Finanzierung der Finma zuständig.

Das oberste US-Gericht stellte übrigens fest, dass die SEC Straftaten vor allem in Eigenregie behandelte, als Kläger und Richter in 100 Prozent der Fälle gewann, während Straffälle an öffentlichen Gerichten in 39 Prozent der Fälle zugunsten des Angeklagten entschieden wurden.

Die Finma nimmt es nicht nur bezüglich Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Gerichtsbarkeit nicht allzu genau. Sie nimmt sich auch Freiheiten in der Gesetzgebung heraus, denn mit Enforcement-Verfahren, Verfügungen, Weisungen, Empfehlungen etc. versucht sie oft Recht nach ihrem Gutdünken durchzusetzen.

Dieses Verhalten ist fragwürdig, zumal die Anweisungen nicht selten einer rechtlichen Grundlage entbehren und die Möglichkeiten zur Anfechtung nicht klar geregelt sind. Und schliesslich werden auch immer wieder Fälle bekannt, die darauf hindeuten, dass die Finma mit versteckten Drohungen, erforderliche Bewilligungen nicht zu gewähren oder zu entziehen, ihr Rechtsempfinden durchsetzt, weil die Betroffenen sich gegen diese Nötigungen rechtlich nicht zu wehren wagen.

Neid- und Rachegelüsten, aber auch das Unvermögen und Versagen von Behörden dürfen nicht dazu führen, die Grundprinzipien der Rechtstaatlichkeit über Bord zu werfen.

Die 3 Top-Kommentare zu "Die Finma durchwehen Allmachts-Fantasien: Die Finanzmarkt-Aufsicht will gleichzeitig Gesetzgeber, Exekutive und Richter sein. Es entsteht eine Beamten-Diktatur"
  • Karl Warth

    Die Finma ist längstens hochproblematisch punkto Gewaltentrennung und auch im übrigen eine befremdende Behörde. Ein fast privatwirtschaftliches Branding und einen ‚Verwaltungsrat‘ für eine Behörde!? Und dann kommen Leute auf die Idee, der Staat sei eine Firma… Warum wird eingentlich zunehmend das Eidgenössische E in Namen und Titel von Behörden vermieden und so komische Fantasienamen gewählt? Das am Rande. Die Finma ist ein Problem seit Jahr und Tag. Sie sollte wieder aufgespalten werden.

  • sybilinius

    Weiterfahren wie bisher kann aufgrund des Leistungsausweises (CS) keine Lösung sein. Die Finma als ausufernder Moloch (mehr als doppelt soviel Personal wie zu Beginn versprochen), genügt selbt ihren eigenen Anforderungen nicht (Pensionskasse), Bürokratie-+ Kostentrieber (auf Kosten der Beaufsichtigten, aber schlussendlich auf uns alle) gehört zurück unter eine wirksame Kontrolle durch das Parlament + der Gerichtsbarkeit, bevor weitere Befugnisse und Ausbauten auch nur in Erwägung gezogen werden

  • Maclas

    Gemäss Presseberichten waren gerade mal sechs FINMA Mitarbeiter für die CS zuständig. Zahnlos wie die waren, hat sich das CS Management jeweils einen Schranz ab deren Vorschlägen gelacht und die dann einfach weitgehend ignoriert. Herr Kaufmann will wohl, dass das bei der UBS wieder passieren wird mit einer zahnlosen Finanzaufsichtsbehörde ohne grosse Komptenzen. Dann aber würde es bei eine UBS Implosion dann definitiv heissen guet Nacht Heidiland und adieu Wohlstand und Altersvorsorge!