Man muss den langjährigen Zürcher SVP-Politiker Claudio Schmid nicht mögen. Doch ein Rassist ist er nicht.
Wer Schmid angezeigt hat, bleibt ein Geheimnis der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland. Indem sie Anklage wegen Rassismus gegen Schmid erhob, machte sie sich die Causa Schmid zu eigen.
«Corpus Delicti» war folgender Satz auf Schmids Twitter-Account: «In Hanau am ‹Bosporus› zu Frankfurt kam es offenbar zur grossen Bereicherung. Hat natürlich nichts mit der unkontrollierten Masseneinwanderung zu tun und auch nicht mit importierter Gewalt- und Bandenkriminalität.»
Der Tweet war völlig deplatziert. Er war auf die deutsche Regierung gemünzt, welche die unkontrollierte Zuwanderung als «Bereicherung» glorifizierte. Das Stichwort «Bereicherung» war damals der running gag. Doch das Blutbad von Hanau hatte nichts mit importierter Kriminalität zu tun; und lustig war das erst recht nicht.
Schmid merkte es selbst und löschte den Tweet nach wenigen Minuten. Zu spät. Seine politischen Gegner schlafen nie und kennen keine Gnade. Sie verfassten Strafanzeigen im Akkord und auf gut Glück. Die meisten versandeten. Doch hie und da, je nach Laune und Gesinnung des Staatsanwaltes, schlug eine ein.
Geschmacklosigkeit ist weder rassistisch noch strafbar. Das sah auch das zuständige Gericht so und sprach Schmid kürzlich frei. Der Staatsanwalt hatte nicht einmal das Format, seine Rassismus-Klage vor Gericht zu vertreten.
Claudio Schmid wurde eine Entschädigung von 7492 Franken zugesprochen. Das ist ein deutlicher Fingerzeig an die Adresse der Staatsanwaltschaft.
Das Strafrecht wurde geschaffen, um Delikte zu ahnden – nicht, um unbesonnene Politiker zu züchtigen. Der Staatsanwalt, der sich für solche politischen Spielchen einspannen lässt, macht sich zum Komplizen. Er schadet dem Ansehen der Justiz, die sich in ihrem ureigenen Interesse aus der Parteipolitik heraushalten sollte.
In Israel ist der unbegründete Nazi-Vorwurf strafbar. Und was ist hier mit einer Verleumdungsklage? Zudem müssen in Zukunft kulturmarxistische Stellenbesetzungen verhindert werdern.
Die Justiz ist leider total politisiert: Richter übergehen oft in Asylverfahren die Gesetzgebung. Staatsanwälte und Untersuchungsrichter vertrödeln ihre Zeit sehr oft für Bagatellfälle. Das Parlament absolut nicht gewillt und unfähig die Verluderung bei Richtern und Staatsanwälten zu beenden. Auch Richter sollten bei Fehlurteilen zur Verantwortung gezogen werden. Bundesrichter dürfen keine eidgenössische Gesetze, unter Berufung auf internationales Recht, aushebeln.
Den Strafbefehl und damit den Namen des Staatsanwaltes kann man bei der Behörde einsehen. Die Einzelrichterin des Bezirksgerichts Bülach, die den Freispruch erwirkte, heisst Isaballe Wernli (Grüne). Für einmal ganz sicher kein politisches Urteil.