Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger stellt den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Anwendung von Notrecht in Frage. In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht wirft er dem Bundesrat grundsätzliche Rechtsfragen auf.
Lobsiger kritisiert, dass der Bundesrat das Öffentlichkeitsgesetz mit einer Notverordnung ausser Kraft setzen kann, ohne dass dies notwendig erscheint.
Er betont, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten nur so lange eingeschränkt werden dürfe, bis das Parlament über die entsprechende Gesetzgebung entschieden habe. Insbesondere bei der Notrettung der Credit Suisse und der Rettung der Strombranche stünden Steuergelder in Milliardenhöhe auf dem Spiel.
Auch das Parlament steht in der Verantwortung. Die Mehrheit kann ebenfalls in die Wüste geschickt werden, da es den BR immer geschützt hat.
Im Notrecht hat der Bundesrat eine zu grosse Machtballung Die 3 Beine der Demokratie, Exekutive, Legislative, Judikative, sind nicht mehr gleich lang. Das Bein der Executive ist zu lang. Somit wird die stabile Basis unserer Demokratie zum unstabilen „Melch“schemel ( beachte die Zweideutikeit) umgebaut. Im Notrecht regieren in der ach so demokratischen Schweiz 7 Autokraten - die Mitglieder des Bundesrates!🔥
Im Notrecht werden nur Rechte abgeschafft. Das war schon bei Corona so! Aber dieses Problem wird ja gelöst, indem der BR nach Unterschreibung des Pandemievertrags der World Hell Organisation das Notrecht an diese abgibt u.Tedros dann die Befugnis hat, jederzeit nach eigenem ( u. Bill Gates) Ermessen, eine Pandemie auszurufen u. alle Staaten, die unterschrieben haben, im Stechschritt den geforderten Massnahmen d. WHO folgen müssen. 🔥 . Dem BR muss das Notrecht wegen Missbrauch entzogen werden.