Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger stellt den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Anwendung von Notrecht in Frage. In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht wirft er dem Bundesrat grundsätzliche Rechtsfragen auf.

Lobsiger kritisiert, dass der Bundesrat das Öffentlichkeitsgesetz mit einer Notverordnung ausser Kraft setzen kann, ohne dass dies notwendig erscheint.

Er betont, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten nur so lange eingeschränkt werden dürfe, bis das Parlament über die entsprechende Gesetzgebung entschieden habe. Insbesondere bei der Notrettung der Credit Suisse und der Rettung der Strombranche stünden Steuergelder in Milliardenhöhe auf dem Spiel.