Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger stellt den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Anwendung von Notrecht in Frage. In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht wirft er dem Bundesrat grundsätzliche Rechtsfragen auf.
Lobsiger kritisiert, dass der Bundesrat das Öffentlichkeitsgesetz mit einer Notverordnung ausser Kraft setzen kann, ohne dass dies notwendig erscheint.
Er betont, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten nur so lange eingeschränkt werden dürfe, bis das Parlament über die entsprechende Gesetzgebung entschieden habe. Insbesondere bei der Notrettung der Credit Suisse und der Rettung der Strombranche stünden Steuergelder in Milliardenhöhe auf dem Spiel.
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Genau, und wir sollten per Notrecht die 7 Tölpel abwählen können.
Bravo! Diese wunderbare Möglichkeit, um ohne Mitbestimmung des Souveräns befehlen zu können, muss verantwortungsvoll geregelt werden!
Was heisst hier Ausschluss der Öffentlichkeit bei Notrecht, Datenschutz war schon bei seiner Einführungen völlig ablenkende Bezeichnung dafür. In Tat und Wahrheit stellt Datenschutz Mauer oder Schutzschild für Staatsverwaltung dar, hinter der sie sich gegen aufmerksame Bürger verstecken oder verbarrikadisieren kann, die genauere Auskunft über deren (selbstherrliches) Treiben nachgehen wollen. Sie selber aber sammeln Daten wie ihnen beliebt, unter Vorschieben von öffentlicher Relevanz.