Eigentlich ist es ganz einfach.

«Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet.»

So bestimmt es der Rundfunkstaatsvertrag.

Maybrit Illner pfeift darauf. Sie lädt Vertreter der AfD nicht in ihre Talkshow ein. Deren Meinung kommt nicht vor – obwohl die Partei im Bundestag und in fünfzehn Länderparlamenten sitzt.

Damit steht Illner zwar nicht allein, aber sie hat nun ihre Gründe dargelegt: weil es keinen Sinn macht.

Was, bitte, macht keinen Sinn? Dass die Partei während der Corona-Pandemie «sämtliche Meinungen» vertreten habe und in der Ukraine-Frage an der Seite Putins stehe.

Wie darf man das verstehen? Dass Meinungsvielfalt schlecht, eine vom Mainstream abweichende Meinung noch schlechter ist?

Tröstend fügte Illner hinzu: «Aber wir werden die AfD wieder einladen, wenn es Sinn macht.»

Wann und unter welchen Bedingungen das sein kann, behielt sie für sich.

Eine Vermutung sei erlaubt: Sobald die AfD die Meinung aller anderen Parteien teilt. Dann muss nur noch der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden – von Vielfalt auf Einfalt.