Es scheint sich abzuzeichnen, was man immer schon wusste: Die Europäische Union (EU) will, dass die Schweiz in allen Vertragsbeziehungen, die sie mit der EU unterhält, zukünftiges EU-Recht automatisch übernehmen soll. Kommt es zu Differenzen, hat sich die Schweiz dem bindenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu unterstellen. Das zumindest sind die Eckpunkte eines Papiers, das angeblich die Verhandlungsposition Brüssels gegenüber der Schweiz markiert. Angeblich deshalb, weil sich die Authentizität und Verbindlichkeit des Papiers noch nicht gültig beurteilen lassen. Immerhin: Es wurde von der EU bis jetzt nicht dementiert.
In der Sache formuliert das EU-Dokument das be ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.