Urteilspublikation zu Gunsten von Jolanda Spiess-Hegglin
Mit Urteil vom 18. Juni 2019 hat das Obergericht des Kantons Zürich Philipp Gut wegen übler Nachrede zum Nachteil von Jolanda Spiess-Hegglin verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass der von Philipp Gut in der Zeitschrift Weltwoche Nr. 39.15, erschienen am 24. September 2015, publizierte Artikel, für den die Weltwoche Verlags AG verantwortlich ist, mit dem Titel «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» die Ehre von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt, namentlich soweit Philipp Gut darin ausführt, Jolanda Spiess-Hegglin habe Markus Hürlimann planmässig und wissentlich falsch beschuldigt und wie ...
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