Ein Lausanner Gericht hat letzte Woche den lärmenden türkischen Linkspolitiker Dogu Perincek wegen Leugnung des Völkermords an den Armeniern im Ersten Weltkrieg zu einer bedingten Strafe verurteilt. Das Verdikt ergab sich aus einer rechtlich zwingenden Anwendung der schweizerischen Antirassismusnorm, die bestimmte Meinungsäusserungen unter Strafe stellt. Das Verdikt stiess in der Türkei auf erhebliche Kritik. In der Schweiz ist es erstaunlich ruhig geblieben, obschon der Schuldspruch einen bemerkenswerten Tatbestand fixiert: Abermals ist eine Person in der Schweiz dafür verurteilt worden, dass sie eine Meinung vertritt, die von bestimmten Personengruppen für falsch gehalten wird. Dami ...
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