Wer in der Schweiz Asyl erhält oder hier bleiben darf, auch wenn er keine Asylgründe geltend machen kann, der ist in seiner Heimat entweder an Leib und Leben bedroht, oder es ist unzumutbar, dass er zurückkehrt. Das ist der Kern des Asylgesetzes.
Mit Erstaunen nimmt man deshalb zur Kenntnis, dass anerkannte Flüchtlinge, aber auch vorläufig Aufgenommene und Asylbewerber in Massen auf Reisen gehen – viele von ihnen bewilligt von den Schweizer Behörden. Die meisten dürften nicht an der Côte d’Azur verweilen, sondern in ihren Herkunftsländern, wo sie angeblich politisch verfolgt und bedroht sind.
Fast alle Gesuche bewilligt
Die Zahlen: Zwischen 2010 und 2014 haben im Kanton Züri ...
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