2024 könnte zum Schicksalsjahr für die Eidgenossenschaft werden. Das Jahr, in dem sie einen Teil ihrer Souveränität opfern soll, um institutionell näher an Brüssel zu rücken.

Es geht dabei nicht bloss darum, EU-Recht in jenen Bereichen zu übernehmen, in denen die Schweiz am Binnenmarkt der EU partizipiert. Es geht auch nicht nur um die Klärung der Frage, wie die Abkommen in der Praxis ausgelegt und angewendet werden – und welcher Gerichtshof bei Streitfällen das Sagen hat.

Diesmal geht es eben auch darum, dass uns Brüssel die Weiterentwicklung des EU-Rechts bei der Personenfreizügigkeit aufs Auge drücken will.

Und das bedeutet: Wir sollen die ominösen Unionsbürger-Richtlinien übernehmen, die EU-Bürgern in der Schweiz die gleichen Rechte wie Eidgenossen garantieren.

Die Staatssekretärin für Migration, Christine Schraner Burgener, hat es vor den Medien bestätigt: «Der Kreis der Sozialhilfeberechtigten wird dadurch erweitert, weil Arbeitslose, Selbständige und Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht länger im Lande bleiben und gleichberechtigt wie Schweizerinnen und Schweizer Sozialhilfe beziehen dürfen.»

Dies alles vor dem Hintergrund, dass die EU in den kommenden Jahren noch wachsen dürfte, zum Beispiel durch eine Mitgliedschaft der Ukraine oder einzelner Balkanstaaten. Es ist absehbar, dass dadurch der Menschenstrom aus EU-Ländern in die Schweiz weiter wachsen wird.

Dabei bewegen wir uns schon heute von einer Rekordzuwanderung zur nächsten – mit hohen Folgekosten für die Schweiz, weil wir unsere Infrastruktur in einem rasanten Tempo ausbauen müssen. Auch deswegen steigen Stromtarife, Krankenkassenprämien und Mieten.

Gänzlich unverantwortlich ist es, wenn ausserdem Medien wie die Zürcher NZZ in ihrer Berichterstattung Druck machen, wir sollten die neuen Verhandlungen mit Brüssel schnell abschliessen und uns gewissermassen 2024 – husch, husch – den Vorstellungen der EU beugen.

Wo bleibt da der gutbürgerliche Selbsterhaltungstrieb?