Ein Bauingenieur bezeichnete Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in einer E-Mail als «Märchenerzählerin». Er schrieb, sie solle «aufm Bau» arbeiten, statt «dummes Zeug den Menschen zu verkaufen». Ausserdem erwähnte er eine angebliche Unterstützung einer «Mordaktion» durch Schwesig.
Das Amtsgericht Osnabrück erliess daraufhin einen Strafbefehl wegen Beleidigung. Der Mann wurde zu dreissig Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht zahlte, beantragte die Staatsanwaltschaft eine Ersatzfreiheitsstrafe. Der Bauingenieur trat diese an und verbüsste laut der «Ostsee-Zeitung» dreissig Tage Haft in der Justizvollzugsanstalt Dortmund.
Der Strafbefehl wurde rechtskräftig, da der Mann keinen Einspruch einlegte. Eine erneute juristische Prüfung des Falls in einer Gerichtsverhandlung fand daher nicht statt. Ob die Geldstrafe nachträglich beglichen wurde, ist unklar.
Warum die Aufregung über „Märchen…“. Passt doch alles zu diesem Jahrmarktensemble alias „Regierung“.
s ist schon sehr sonderbar, daß sich eine Ministerpräsidentin in ihrer Ehre verletzt fühlt; bei einer so schlichten Aussage. Denn seit dem 16.1.2024 behauptet jemand unter http://www.Amtsgerichte.com, "der Bundespräsident pfeift auf die Verfassung, wenn es für ihn und seine Buddies opportun sei." und es passiert nichts seitens des Bundespräsidenten. Ihm wurde sogar der Streit (§72 ZPO) erklärt und weiterhin macht er nichts.
Selbstverständlich wurde der nur halb dichte Mann nicht wegen dem Wort "Märchenerzählerin" verklagt. Sondern weil er im April 2022 kurz nach Einmarsch der Russen in die Ukraine geschrieben hatte: "Wollen Sie wirklich, wie ich gehört habe, die Mordaktion von den bepissten Leuten in Moskau unterstützen." Ins Gefängnis muss er ausserdem nur, weil er die wegen Beleidigung verhängte Geldstrafe (3'000 Euro) nicht bezahlt hatte. - Ob das Strafmass angemessen ist, sit eine andere Frage.