window.dataLayer = window.dataLayer || []; function gtag(){dataLayer.push(arguments);} gtag('js', new Date()); gtag('config', 'UA-5295837-6');
Anzeige
Weltwoche logo
Bild: CHRISTOPH SOEDER / KEYSTONE

Ethnische Verwirrungen: Wie verfassungstreu ist der deutsche Verfassungsschutz?

23 325 19
15.08.2023
Die Frage, wie man die Meinungsfreiheit auch von radikalen Demokratiegegnern sichern und ihnen gleichzeitig den demokratisch legitimierten Griff zur Macht wirksam verwehren kann, ist rein intellektuell, aber auch im administrativen Vollzug sehr ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.
Sie haben schon einen Account? Hier anmelden
Was ist Ihre Meinung?
Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.

23 Kommentare zu “Ethnische Verwirrungen: Wie verfassungstreu ist der deutsche Verfassungsschutz?”

  • ek sagt:

    Grundgesetz, Artikel 3, Absatz (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, Abstammung, .......... seiner religiösen ODER POLITISCHEN ANSCHAUUNGEN benachteiligt oder bevorzugt werden. "" So also das Grundgesetz. Der Teil: "politische Anschauungen" wird neuerdings einfach unterschlagen. Aber es ist heutzutage nicht außergewöhnlich, sich das Grundgesetz zurechtzudengeln. Daher besonders zu Sarrazin: seine Einleitung "radikale Demokratiegegner" ist bereits diffamatorisch. Unterirdisch.

    4
    2
  • fmj sagt:

    «Deutschland schafft sich ab», wie Thilo Sarrazin in seinem Buch festgehalten hat, stimmt nicht.

    Deutschland h a t sich abgeschafft!

    9
    0
  • Rudi Mentär sagt:

    Verfassungsschutz und Nach Faeser ist schon ein Widerspruch. Das Bild stellt eine der aktuellen Absurditäten der BRD da

    5
    0
  • aladin sagt:

    Die deutsche Verfassung war eine Totgeburt. So wie die meisten Verfassungen. Angemodelt der amerikanischen Verfassung Ende der 1940er Jahre verpasste sie zwangsläufig die Verfremdungen des amerikanischen Vorbildes seit dessen chaotischer Inkraftsetzung Ende der 1700er Jahre. Deshalb war ihre sogenannte Ewigkeits-Garantie ein krasser Fehlgriff. Er kann heute nicht einmal mehr in Frage gestellt werden. Denn die staatlichen Verfassungsschützer wollen schon "Geschichtsrevisionsmus" kriminalisieren.

    1
    0
  • von irgendwo sagt:

    Dazu ein interessanter Bericht, vorhandene Parallelen in der CH-Justiz wären rein zufällig...
    "Eines sei vorausgeschickt: Ich bin nach 18 Jahren Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt in der Strafverteidigung heilfroh, die Robe an den Nagel gehängt zu haben und das Elend, das sich in deutschen Gerichtssälen abspielt, nicht mehr als persönliches Trauma wahrnehmen zu müssen.*
    https://pressefreiheit.rtde.live/meinung/177630-wie-die-deutsche-justiz--zum-repressionsapparat-verkommen-konnte/

    9
    0
  • alexsis sagt:

    Die motivierte Agitation dieser politischen Claqueure, eine Partei als demokratiefeindlich zu erklären, nur weil sie echte Opposition lebt, ist der Beweis dafür inwieweit deren eigener demokratischer Horizont ausgebildet ist! Es zeigt sich die Absicht, zumindest der Beginn, einer faschistoiden Handlungsweise, um die eigene jahrelange Fehlbarkeit und Mißwirtschaft aus den eigenen Reihen zu kaschieren! Deshalb soll die Opposition "vernichtet"

    12
    0
  • Rudi Mentär sagt:

    Vielleicht möchte Herr Haldenwang ja gerne ein Generalsekretär einer Partei werden. Im Verfassungsschutz ist er jedenfalls völlig Fehl am Platz.

    14
    0
  • lisa8050 sagt:

    Ich bin der Meinung, Deutschland hat den Verfassungsschutz abgeschaft und keiner merkt es. Ohne AFD würde das nicht mal aufgedeckt werden

    15
    0
  • moment mal sagt:

    Der § 130 StGB stellt Volksverhetzung unter Strafe. Absatz 4 regelt, dass das Leugnen oder die V e r h a r m l o s u n g der Verbrechen des Nationalsozialismus gesetzeswidrig sind. Der Inlands-Geheimdienstler Haldenwang sollte deshalb wegen seiner idiotischen "Faschismus"-Vorwürfe gegen die AfD angeklagt weden. Vielleicht gibt es auch ein Gesetz gegen Nachrichtendienstliche Irreführung der Regierung? Nein? Sollte man einführen.

    17
    0
  • Da wär noch was sagt:

    Danke, Herr Sarrazin. - Ihre rhetorische Frage am Ende lässt ja auch nur ein Antwort zu.

    21
    0
  • eric1 sagt:

    Ich glaube der Herr Haldenmass verwechselt Verfassungsschutz mit der Ausschaltung der Opposition und dem Parteienschutz und Pfründenschutz seiner Freunde in der Regierung und Union!

    26
    1
  • eric1 sagt:

    Haldenmann! Und die Russendiskriminierung der Regierung, was ist das, die Bestrafung einer ganzen Volksgruppe? Wenn sie schon der Woke Gutmensch sein wollen? Kümmern sie sich um die Linksextremisten in der Regierung und in ihrem Laden, da hätten sie genug zu tun....
    Sie kennen das Buch "Animal Farm" von Georg Orwell... dort haben die Ringelschwänze die Regierung übernommen... Ist das nicht ein Abbild der momentanen Regierung Deutschlands?

    15
    0
  • freigeist sagt:

    Ich lese und sehe ständig von Herrn Haldenwang wie gefährlich und verfassungsfeindlich die AfD ist. Ich habe aber nie eine rechtlich saubere Erklärung gefunden, warum denn welche Forderungen der AfD verfassungsfeindlich sind.
    Danke an Herrn Sarrazin für die Analyse. Mir zeigt diese, dass es im wesentlichen der politischer Wille von Haldenwang und seinen Kollegen ist, die AfD als verfassungsfeindlich darzustellen.

    110
    0
  • fredy-bgul sagt:

    Danke für diese Klarstellung bezüglich Volk und Staat. Das Beispiel Schweiz zeigt mit Sprachen und Kulturen wie sie zu Stande kommen konnte und bis heute funktioniert.
    Der letzte Absatz des Artikels könnte die Lösung sein, wenn es uns gelingt, ruhig und klar die Antworten zu finden. Diese Fragen betreffen sämtliche europäischen Staaten. Das Ignorieren des Themas könnte einen Staat in Gefahr bringen. Desinformation und Teilnahmslosigkeit sind gefährliche Vorgehensweisen.

    26
    0
  • Xxy sagt:

    Wunderbar mal die offizielle Definition von Rechtsextremismus zu lesen! Da drängt sich mir doch gleich die Frage auf : unter was fällt die Phobie gegen ein ganzes Volk? Auch gegen die , die dieser ethnischen Gruppe angehören, die aber schon länger hier in Deutschland sind?

    14
    0
  • Chilli sagt:

    Im Grunde sind die Extrem, die andere Extremieren wollen …!!☝️

    26
    0
  • piet sagt:

    Die Sache ist doch ganz einfach! Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gehören zum deutschen Volk, sind ethnische Deutsche, egal, welche Farbe ihre Haut, ihr Haar und ihre Augen haben! Leute, die illegal ins Land kommen, deren Asylantrag abgelehnt wird, die trotzdem nicht wieder gehen, gehören nicht zum deutschen Volk, und müssen abgeschoben werden! Das ist die Aufgabe des Staates, aller Staatsorgane! Wenn er das nicht tut, versagt er, lässt er seine eigenen Bürger im Stich!

    79
    8
  • Mike8049 sagt:

    Warum bleiben die Fragen am Ende des Artikels unbeantwortet stehen?

    2
    21
    • moment mal sagt:

      Es handelt sich um einen literarischen Kunstgriff - der heißt "rhetorische Frage". Die Frage enthält eine Antwort, die dank der Frageform nicht als Behauptung daherkommt, sondern als Anstoß zu eigenem Denken. Die erste Frage im letzten Absatz ist eine offene, die beiden folgenden sind rhetorische. Sehr geschickt und nicht bevormundend, oder? Die Antworten liegen ganz bei Ihnen.

      59
      1
    • friedrichs_xtoff sagt:

      So ein ganz klein bisschen mitdenken, ist Ihnen nicht verboten, Mike!
      Tatsächlich ist doch durch die rhetorisch gestellte Abschluss-Frage die Antwort schon gegeben. Lesen Sie es einfach noch ein zweites Mal.

      19
      0

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.
Die Weltwoche

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.