Der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union hat entschieden, dass die EuropĂ€ische Kommission und deren Chefin Ursula von der Leyen der Öffentlichkeit keinen ausreichenden Zugang zu den Covid-19-Impfstoff-VertrĂ€gen gewĂ€hrt hat. Das Urteil stellt fest, dass die BegrĂŒndung der Kommission fĂŒr die SchwĂ€rzung von Dokumenten fehlerhaft war. Die Klage wurde von einer Gruppe von Abgeordneten der GrĂŒnen eingereicht, die mehr Transparenz bei den VertrĂ€gen mit Impfstoffherstellern forderten.

Das Gericht befand, die Kommission habe nicht nachweisen können, dass ein breiterer Zugang die kommerziellen Interessen der beteiligten Unternehmen beeintrĂ€chtigen wĂŒrde. Die Abgeordneten hatten argumentiert, dass die SchwĂ€rzungen den Zugang zu wesentlichen Informationen ĂŒber die Verhandlungen mit den Impfstoffherstellern im Jahr 2021 einschrĂ€nkten.

Die Kommission hatte sich in ihrer Argumentation darauf berufen, bestimmte Teile der VertrĂ€ge seien aus GrĂŒnden des Datenschutzes und zum Schutz von GeschĂ€ftsinteressen geschwĂ€rzt worden. Das Gericht sah dies als unzureichend begrĂŒndet an und erklĂ€rte, dass die Kommission nicht hinreichend nachgewiesen habe, dass ein umfassenderer Zugang tatsĂ€chlich die kommerziellen Interessen der Unternehmen untergraben wĂŒrde.

Das EuropĂ€ische Parlament stimmt am Donnerstag ĂŒber die Wiederwahl von Ursula von der Leyen zur PrĂ€sidentin der EuropĂ€ischen Kommission ab. Wie und ob sich das Urteil darauf auswirkt, wird sich zeigen.