Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Europäische Kommission und deren Chefin Ursula von der Leyen der Öffentlichkeit keinen ausreichenden Zugang zu den Covid-19-Impfstoff-Verträgen gewährt hat. Das Urteil stellt fest, dass die Begründung der Kommission für die Schwärzung von Dokumenten fehlerhaft war. Die Klage wurde von einer Gruppe von Abgeordneten der Grünen eingereicht, die mehr Transparenz bei den Verträgen mit Impfstoffherstellern forderten.

Das Gericht befand, die Kommission habe nicht nachweisen können, dass ein breiterer Zugang die kommerziellen Interessen der beteiligten Unternehmen beeinträchtigen würde. Die Abgeordneten hatten argumentiert, dass die Schwärzungen den Zugang zu wesentlichen Informationen über die Verhandlungen mit den Impfstoffherstellern im Jahr 2021 einschränkten.

Die Kommission hatte sich in ihrer Argumentation darauf berufen, bestimmte Teile der Verträge seien aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz von Geschäftsinteressen geschwärzt worden. Das Gericht sah dies als unzureichend begründet an und erklärte, dass die Kommission nicht hinreichend nachgewiesen habe, dass ein umfassenderer Zugang tatsächlich die kommerziellen Interessen der Unternehmen untergraben würde.

Das Europäische Parlament stimmt am Donnerstag über die Wiederwahl von Ursula von der Leyen zur Präsidentin der Europäischen Kommission ab. Wie und ob sich das Urteil darauf auswirkt, wird sich zeigen.