Wie nennt man ein Land, das seine eigene Opposition vom Geheimdienst überwachen lässt? Richtig, Deutschland.

Der Staat hat es innerhalb von weniger als fünfzig Jahren geschafft, zwei Diktaturen zu ermöglichen, die nur durch ein ausgeklügeltes Spitzelsystem funktionieren konnten. Hier erhält die Redewendung «aus der Geschichte lernen» eine völlig neue Bedeutung.

Ähnlich sah das wohl auch das Oberverwaltungsgericht in Münster, Nordrhein-Westfalen. Der Vorsitzende Richter des fünften Senats, Gerald Buck, wies eine Klage der AfD zurück. Demnach darf das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Damit bestätigte Buck ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2022.

Die Urteilsverkündung liest sich wie ein Treppenwitz der Geschichte: «Gerichte entscheiden nicht politisch, mögen ihre Entscheidungen auch Auswirkungen auf die Politik haben», heisst es aus Münster. Man müsste – Stichwort Treppe – zum Lachen in den Keller gehen, wäre das Thema nicht so bitterernst.

Während der Kampf «gegen rechts» mit Geheimdienstmitteln fortgesetzt wird, drückt man beim Linksextremismus schon mal ein Auge zu. Vergangene Woche attackierten zwei Gewalttäter ein Mitglied der Jungen Alternative bei einem Spiel des TuS Koblenz. Ergebnis: Nase gebrochen. Grosse Aufregung: Fehlanzeige.

Gewalt gegen die AfD scheint erwünscht zu sein. Zumindest nimmt man sie achselzuckend hin. Ob Faustschläge gegen ehrenamtliche Politiker oder Staatsgewalt in Form des Geheimdienstes gegen die gesamte Partei: Deutschland scheint bereit zu sein, seine schärfste Opposition mit allen Mitteln zu bekämpfen.