Der Verfassungsschutz ist nicht verpflichtet, sein aktuelles Gutachten über die AfD vor der Bundestagswahl offenzulegen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln nach zwei Eilanträgen des Recherche-Kollektivs Correctiv entschieden.
Correctiv hatte gefordert, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) solle seine Einschätzung zur AfD offenlegen.
Die Medien-NGO schrieb im Dezember: Der Verfassungsschutz habe in seinem Gutachten «vermutlich all die verfügbaren Informationen darüber zusammengetragen, ob die AfD in ihrer Gesamtheit eine rechtsextremistische Partei ist».
Doch das BfV halte «Information zurück, ob das Gutachten überhaupt fertig ist, und damit natürlich auch, was drinsteht; mit der Begründung, damit den Wahlkampf womöglich zu beeinflussen».
Das Gericht begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass der Verfassungsschutz selbst noch keine «abschliessende Bewertung» zu extremistischen Bestrebungen der AfD getroffen habe. Correctiv kann noch Beschwerde einlegen.
Ich hoffe, der Verfassungsschutz rückt das Gutachten nicht raus, weil es viel zu "dünn" ist, die behaupteten Vorwürfe gegen die AfD zu beweisen. Ähnlich wie der Thüringer VS gegen die AfD nur Lappalien in der Hand hat. Weil der VS-Boss und Amateur-Schnüffler Stephan Kramer zwar botmäßig, aber unfähig ist. Bis zur Wahl muß der Zweifel am Inhalt gegen die AfD wirken. Es könnte ja doch was Schlimmes gegen sie drinstehen.
Correctiv würde ich als gesichert linksextreme GONGO (Government Organised NGO) bezeichnen, die nachweislich Lügen verbreitet.
Früher hätten die Leute nach so einer Pleite den Laden (Corrective) selbst dicht gemacht, und hätten das letzte Geld vom Staat auf den Malediven verprasst. Aber die haben ja eine Mission, nämlich die Demokratie nur noch für Linke. Mein Vorschlag; die 3 Staatsanwälte aus Göttingen brauchen doch jetzt auch ein neues Betätigungsfeld? Ich denke alle bekommen genau das was sie verdienen. Wir haben Zeit.