Der Verfassungsschutz ist nicht verpflichtet, sein aktuelles Gutachten über die AfD vor der Bundestagswahl offenzulegen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln nach zwei Eilanträgen des Recherche-Kollektivs Correctiv entschieden.

Correctiv hatte gefordert, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) solle seine Einschätzung zur AfD offenlegen.

Die Medien-NGO schrieb im Dezember: Der Verfassungsschutz habe in seinem Gutachten «vermutlich all die verfügbaren Informationen darüber zusammengetragen, ob die AfD in ihrer Gesamtheit eine rechtsextremistische Partei ist».

Doch das BfV halte «Information zurück, ob das Gutachten überhaupt fertig ist, und damit natürlich auch, was drinsteht; mit der Begründung, damit den Wahlkampf womöglich zu beeinflussen».

Das Gericht begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass der Verfassungsschutz selbst noch keine «abschliessende Bewertung» zu extremistischen Bestrebungen der AfD getroffen habe. Correctiv kann noch Beschwerde einlegen.