Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Einbürgerungspraxis des Landkreises Peine als rechtswidrig eingestuft. Hintergrund ist die Klage eines libanesischen Staatsbürgers, dem die Einbürgerung verweigert wurde.
Der Mann, der seit zwölf Jahren in Deutschland lebt, hatte alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Die Behörde lehnte seinen Antrag jedoch ab, weil er 23 Fragen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vollständig beantwortet habe. Dazu zählten Fragen zu Demokratie, Nachrichteninhalten und Moscheebesuchen.
Das Gericht entschied, dass solche Fragen nur bei konkreten Zweifeln an der Verfassungstreue zulässig seien. Eine Sicherheitsprüfung hatte jedoch keine Auffälligkeiten ergeben. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
Leider haben sich die deutschen Gerichte eindeutig dem mainstream unterworfen. Erinnert an die Vor-Nazizeit.
Eigentlich sind alle Verzweifelten und Traumatisierten, alle Glücksritter und Tagediebe dieser Welt potenzielle Deutsche und sollten ihren Rechtsanspruch auf den deutschen Pass durch mit Steuergeld finanzierte Rechtsanwälte geltend machen. Trotz der umfassenden Bemühungen des Baerbock-Ministeriums gibt es aber immer noch entlegene Shit-Holes, deren Bewohner den Weg zum Weltsozialamt D. nicht kennen und ihr prinzipielles Deutschsein nicht reklamieren. Einfliegen mit Baerbock-Air - sofort !
(2) Darüber hinaus wurde dem Mann bei einem Termin die Erklärung über das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das letzte noch fehlende Dokument, nicht zur Unterschrift vorgelegt, weil die Kreisverwaltung davon ausging, dass der Mann den Inhalt und die Bedeutung der Erklärung nicht verstehe, obwohl er auch einen erfolgreich absolvierten Sprachtest auf dem Niveau B1 vorlegte. PTT verlangt, dass bei Mitarbeitern dieser Kreisverwaltung die Handschellen klicken.