Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Einbürgerungspraxis des Landkreises Peine als rechtswidrig eingestuft. Hintergrund ist die Klage eines libanesischen Staatsbürgers, dem die Einbürgerung verweigert wurde.

Der Mann, der seit zwölf Jahren in Deutschland lebt, hatte alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Die Behörde lehnte seinen Antrag jedoch ab, weil er 23 Fragen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vollständig beantwortet habe. Dazu zählten Fragen zu Demokratie, Nachrichteninhalten und Moscheebesuchen.

Das Gericht entschied, dass solche Fragen nur bei konkreten Zweifeln an der Verfassungstreue zulässig seien. Eine Sicherheitsprüfung hatte jedoch keine Auffälligkeiten ergeben. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.