«The Hate Crime and Public Order Act» heisst das bürokratische Monster und ist seit zwei Wochen in Kraft. Mehr als 7000 Anzeigen sind allein in den ersten fünf Tagen eingegangen. Denn zahlreiche «Betroffene» sehen sich in ihrer religiösen, kulturellen oder sexuellen Identität verletzt.

Laut eigenen Angaben ist die Polizei «masslos überfordert und hätte anderes zu tun, als diesen Klagen nachzugehen». Es werde Monate dauern, bis alle Fälle untersucht seien – und laufend kommen neue dazu. Darunter sind amüsante, wie die Anzeigen von Fussballfans der Lokalrivalen von Celtic und Glasgow Rangers. Deren sensible Seelen sehnen sich nach Genugtuung; wenigstens bis zur nächsten Gelegenheit, einander handfest die Köpfe einzuschlagen.

Andere Fälle sind Juristenfutter, wie das sogenannte «Misgendering»: Ist es ein Verbrechen oder nur ein Vergehen, wenn die Harry-Potter-Autorin J. K. Rowling behauptet, dass Menschen mit männlichen Geschlechtsmerkmalen tatsächlich Männer sind, selbst wenn sie sagen, sie seien Frauen?

Zu Aufmerksamkeit gekommen ist auch eine Labour-Lokalpolitikerin, die kritisierte, weisse Kinder würden in einzelnen Schulen diskriminiert. Die Partei sistierte umgehend ihre Mitgliedschaft. Soll die Frau nun klagen oder nicht? Scheinbar klar ist der Fall eines anderen Labour-Aktivisten, der auf Facebook sein Bekenntnis postete: «Zionismus ist gleich Nationalsozialismus». Eine Klage hätte wohl Erfolg, aber wäre bei einer Verurteilung irgendwem gedient? Wohl am ehesten der Linken selbst, die erkennen könnte, dass sich dieses Gesetz auch gegen sie selbst wendet.