In einem Berufungsverfahren am Landgericht Wuppertal wurde eine 78-jährige Solingerin vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Die Rheinische Post berichtet. Die Frau hatte im Januar 2023 die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann auf Twitter als «Flintenweib» bezeichnet, was zunächst zu einer Verurteilung am Amtsgericht Solingen und einer Geldstrafe von 750 Euro führte. Strack-Zimmermann, die Anzeige erstattet hatte, störte sich auch an den verwendeten Emojis, die die Solingerin hinter ihrer Äusserung postete.

Das Berufungsgericht stellte nun fest, dass die Bezeichnung «Flintenweib» nicht zwingend eine strafbare Beleidigung darstellt. Der Begriff, der auf Frauen der Roten Armee im Russlandfeldzug zurückgeht, beschreibt laut Duden eine «herrische und rücksichtslose Frau». Der vorsitzende Richter erklärte jedoch, der Kontext sei entscheidend. In sozialen Medien seien derartige Äusserungen oft in hitzige politische Debatten eingebettet, was die juristische Einordnung erschwere.

Zwar hätten die Emojis einen diffamierenden Charakter, doch sei nicht eindeutig klar, ob sie sich auf die Person Strack-Zimmermann oder auf deren politische Äusserungen bezogen hätten. Im Rahmen der Meinungsfreiheit sei der Ausdruck jedenfalls nicht als Schmähkritik einzustufen.