Sie halten Schuhe für etwas Unproblematisches? Nicht so die Europäische Union. Wer in einem EU-Land ein Paar Stiefel kauft, bekommt eine 32-seitige «Gebrauchsanleitung» in zwölf Sprachen mitgeliefert:
«Das angebotene Modell trägt die Aufschrift CE, das heisst es erfüllt die wesentlichen Anforderungen der europäischen Richtlinie EWG/89/686 über die persönlichen Schutzausrüstungen. Ausserdem wurde es von einer gemeldeten europäischen Stelle einem EG Baumuster unterzogen. Anwartung: Dieser Stiefel wurde entwickelt um Schutz zu gewähren vor dem Ausrutschen auf nicht festen Böden. [...] Die auf dem Produkt angebrachte Kennzeichnung EN 345 garantiert das Vorhandensein einer Zehenkap ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.