Über die Regulierungswut unserer Behörden reibt man sich immer wieder die Augen. So gibt es ein Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege. Dieses regelt, dass die Kantone ihre Wanderwege «mit denjenigen der Nachbarkantone sowie mit den raumwirksamen Tätigkeiten der Kantone und des Bundes» koordinieren müssen. Und dass Bund und Kantone bei Wanderwegen «auch die Anliegen der Land- und Forstwirtschaft, des Natur- und Heimatschutzes sowie der Landesverteidigung » berücksichtigen sollen. Und dass für «angemessenen Ersatz durch vorhandene oder neu zu schaffende Wege» zu sorgen ist, falls «die in den Plänen enthaltenen Fussund Wanderwegnetze oder Teile davon aufgehoben werden».
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