Soeben hat die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihren ersten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Wer an brutale Praktiken in Militärgefängnissen totalitärer Staaten denkt, liegt falsch. Die NKVF befasst sich mit den Verhältnissen im eigenen Land. Eingesetzt wurde sie Anfang 2010 durch den Bundesrat, der damit eine Bedingung der Anti-Folter-Konvention der Uno pflichtgemäss umsetzte.
Folter in der Schweiz? Davon kann angesichts der Ergebnisse der Kommission keine Rede sein. Die NKVF hat die Aufgabe, «Orte des Freiheitsentzugs» aufzusuchen und zu kontrollieren, ob die Haftbedingungen menschenrechtskonform sind. 2010 besuchte sie elf Gefängnisse (auch Ausschaffun ...
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