Ein italienischer Staatsangehöriger kommt in die Schweiz. Er kann einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem hiesigen Unternehmen vorweisen. Gemäss den Regeln der EU-Personenfreizügigkeit erteilen ihm die Behörden eine Aufenthaltsbewilligung B. Der Italiener erscheint aber nicht an seiner neuenStelle – an keinem einzigen Tag. Sein Arbeitgeber entlässt ihn darum sofort. Der Entlassene geht jetzt auf das Sozialamt und macht geltend, über keine Einnahnmen und kein Vermögen zu verfügen. Weil er eine gültige Schweizer Aufenthaltsbewilligung hat, erhält er Sozialhilfe. Weil seine B-Bewilligung fünf Jahre gültig ist, kann der Mann bis zu fünf Jahre lang auf Kosten der Schweiz ...
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