Als Bundesrat Alain Berset kurz vor den Erneuerungswahlen im Dezember 2019 von seiner Ex-Geliebten mit Geldforderungen konfrontiert wurde, schaltete er via Anwalt einen Psychiater ein. Dieser diagnostizierte bei der Frau, ohne sie je gesehen zu haben, eine Geistesstörung mit schizophrenen Zügen. Solche Ferndiagnosen, die lediglich auf der Schilderung einer Partei beruhen, sind vor Gericht natürlich wertlos. Berset ging es offensichtlich eher darum, etwas gegen sie in der Hand zu haben, falls die Ex-Geliebte an die Öffentlichkeit gegangen wäre.
Doch es ist nicht verboten, aufgrund äusserer Umstände auf innere Vorgänge zu schliessen. Wir erlauben uns dah ...
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