In den eidgenössischen Räten wird demnächst über die Zukunft eines der wichtigsten Pfeiler des Rechtsstaates diskutiert. Vordergründig geht es zwar ums Bankkundengeheimnis. Die Parlamentarier werden nämlich entscheiden müssen, ob fortan sogenannte Gruppenanfragen zugelassen werden sollen. Damit sind Ersuchen gemeint, bei denen Banken Kundendaten an ausländische Steuerbehörden herausgeben müssten, ohne dass konkrete Personenangaben vorliegen. Für die Aufhebung des Bankgeheimnisses würde bereits ein bestimmtes Verhaltensmuster reichen. Weil Personen bei diesen Anfragen nicht identifiziert werden müssen, handelt es sich bei Gruppenanfragen um nichts anderes als um fish ...
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