Eine Versicherungsagentur in Zürich. Die junge Nachtklubtänzerin, nennen wir sie Xenia Petrowa, wird von zwei energisch auftretenden Schweizern begleitet. Die 26-jährige Russin ist schwanger – Vater unbekannt. Sie ist weder im Besitz eines gültigen Visums, noch verfügt sie über eine Arbeitsbewilligung.
Ihre Begleiter, zwei Männer der sogenannten Beratungsstelle Spaz (Sans-Papiers-Anlaufstelle Zürich), verlangen von der Agenturmitarbeiterin in forschem Ton die Aufnahme der Frau in die Krankengrundversicherung. Sie argumentieren mit einer Weisung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) aus dem Jahre 2002. Und tatsächlich: Die Versicherungsmitarbeiterin ist gezwungen, ...
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