Artikel 8 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt: «Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.» Nur Versammlungen «unter freiem Himmel» müssen angemeldet werden, benötigen aber ebenfalls keine Erlaubnis. Seit dem vergangenen Wochenende muss Artikel 8 mit einem Zusatz versehen werden:
«Mit Rücksicht auf militante Gegendemonstranten kann eine friedliche Demonstration verboten werden, das Nähere bestimmt die örtliche Antifa in Zusammenarbeit mit der Polizei.»
Genau das ist in Köln passiert, einer Stadt, die sich viel auf ihre Gastfreundschaft und Toleranz einbildet. Eine öffentliche Kundgebung, ...
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