Als die Stimmberechtigten 2004 die Verwahrungsinitiative guthiessen, dürften viele von ihnen an Personen wie Thomas N. gedacht haben, den Vierfachmörder von Rupperswil, der in diesen Tagen vor dem Bezirksgericht Lenzburg steht. Er hat gestanden, im Dezember 2015 eine Frau, ihre beiden Söhne und die Freundin des älteren Sohnes mit grösster Brutalität umgebracht und sich am jüngeren Knaben sexuell vergangen zu haben. Wer eine derart böse und kranke Tat begeht, darf zum Schutz der Bevölkerung nie mehr auf freien Fuss kommen, werden sich wohl viele Menschen auch heute noch sagen.
Dass Thomas N. bis ans Lebensende verwahrt werden wird, i ...
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