Medientechnisch war der Zeitpunkt optimal. Am 22. Dezember gab die asylrechtliche AbteilungV des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) einen Grundsatzentscheid zuhanden des handverlesenen Kreises akkreditierter Journalisten zur Publikation frei, der eine deftige Rüge an die Adresse des Bundesamtes für Migration (BFM) enthält. Die Einwanderungsbe- hörde, so wurde moniert, lasse unter Miss- achtung höchstrichterlicher Direktiven abge- wiesene Asylsuchende immer wieder in ge- fährliche Gegenden ausschaffen. Das BVGer stellte der rebellischen Behörde eine Aufsichtsbeschwerde in Aussicht und drohte, Ausschaffungen in bestimmte Länder künftig mit summarischen Schnellverfahren zu blockieren.
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