Mit 80 000 Franken kann man einen Audi A6 kaufen. Oder man kann die Gebühr bezahlen, die für den Vertrieb eines einzigen Schädlingsbekämpfungsmittels anfällt. So soll es jedenfalls gemäss der Gebührenordnung für sogenannte Biozide sein, wie sie Innenminister Alain Berset (SP) vorsieht. Es geht um Mückensprays, Ameisenköder, Läusepulver, Zeckenmittel und andere Produkte, die Ungeziefer und schädliche Organismen fernhalten.
Weil Biozide für Mensch und Umwelt ein Risiko sein können, braucht es für die Herstellung oder den Import solcher Produkte eine Zulassung. Seit 2005 gilt in der Schweiz die sogenannte Biozidprodukteverordnung, die eng auf europäische Gesetze abgestimmt ist ...
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