Für die Eidgenössische Finanzmartkaufsicht (Finma) ist es ärgerlich: Vor zwei Wochen hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen in harschen Worten die Finma kritisiert. Sie habe «eine Organisation auf die Beine gestellt», welche «in keiner Weise die verfassungs- und gesetzmässige Garantie des Rechts auf ein gerechtes Verfahren respektiert».
Für rechtsstaatlich nicht vertretbar halten die Richter die Doppelrolle des nur dreiköpfigen Enforcement-Ausschusses, bestehend aus dem Direktor, dem Leiter Strategische Dienste und dem Leiter der Enforcement-Abteilung. Der Ausschuss ist gemäss Geschäftsreglement der Finma sowohl für endgültige Entscheidungen in bedeutenden F ...
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