Gerhard Roth, an diesem Freitag wird das Urteil im Fall Anders Breivik gefällt. Entscheidend ist dabei die Frage, ob das Gericht den norwegischen Massenmörder als zurechnungsfähig erachtet. Wie würden Sie als Hirnforscher entscheiden?
Man muss unterscheiden zwischen Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit. Zurechnungsfähig ist ein Mensch, wenn er normale Gedankengänge hat und sich im normalen Rahmen verhält. Leidet er hingegen an Wahnideen und handelt entsprechend, ist er nicht zurechnungsfähig. Viele Schwerkriminelle sind in dem Sinn zurechnungsfähig, weil sie normal denken und handeln können. Aber Breiviks Vorstellung, ganz viele Menschen umbringen zu müssen, um die Welt zu ...
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