Als Martin Schubarth am 1. März 1983 sein Amt als Bundesrichter auf dem Lausanner Hügel «Mon-Repos» antrat, nahm er den Hintereingang. Der 40-jährige Strafrechtsprofessor und Basler Anwalt war zu eingeschüchtert von der Gebäudefront des höchsten Gerichts. «Der Hintereingang ist weniger pompös. Ihn zu benützen, war mir als jungem Bundesrichter lieber.»
102 Treppenstufen führen zum breiten Gebäude in neoklassizistischem Stil. Mammutbaumdicke Säulen säumen die Türe, darüber prangt ein griechisch anmutender Fries. Steil steigt man im Innern des Bundesgerichts auf schwarzen Marmortreppen hinauf zum Verhandlungssaal, in Erwartung des Urteils, das dort gesprochen wird. Unnahbar s ...
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