Die Attacke von Bundesanwalt Erwin Beyeler und dessen Erfüllungsgehilfen Lienhard Ochsner auf Bundesstrafrichter Peter Popp (CVP) wendet sich gegen deren Erfinder. Das Duo Beyeler/Ochsner hatte beantragt, Peter Popp sei die Leitung des Prozesses gegen den Bankier Oskar Holenweger zu entziehen, weil er 2007 in einem anderen Verfahren (Operation «Flat») Einsicht in die Ramos-Akten genommen habe, die vor Gericht nicht verwendet werden dürften. Mit diesem Manöver wollten die beiden die Verhandlung, die zu ihrem Fiasko zu werden droht, hinauszögern.
Nun sind sie nicht nur gescheitert. Der negative Entscheid der Beschwerdekammer gibt auch alten Zweifeln an der juristischen Kompetenz der ...
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