Daisy Moshammer
Rudolph Moshammer hat testamentarisch festgelegt, dass es seiner Yorkshire-Terrier-Hündin auch nach seinem Ableben an nichts fehlen wird. Er garantierte ihr lebenslanges Wohnrecht in seinen Gefilden und vermachte sie seinem Chauffeur Andreas K. Dieser beteuerte: «Sie wird ein sorgenfreies Leben haben» (im Gegensatz zu den Möpsen und Boxern, die sich den ganzen Tag grämen und deshalb mit Sorgenfalten im Gesicht herumlaufen). Mehr konnte Moshammer für seinen Hund nicht tun. Das Landgericht München fällte nämlich vor Jahresfrist ein wegweisendes Urteil. Eine Frau hatte geschrieben: «Meine Erben sind mein Hund Berry, meine Geschwister, bitte nicht streiten, Eure Tante.� ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.