Man hätte meinen können, in der Schweiz würden goldene Zeiten für Genetiker und Reproduktionsmediziner anbrechen. «Bundesrat erlaubt Gentests an Embryos», schrieb der Blick, nachdem sich die Landesregierung vor kurzem zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) geäussert hatte. «Bund will Gentests für Embryos», titelte auch die Luzerner Zeitung. «Erlaubnis für Gentests an Embryonen», las man in der NZZ.
Die Schlagzeilen vermittelten ein falsches Bild. Heute dürfen Paare, die mittels künstlicher Befruchtung zu einem Kind kommen wollen, die im Reagenzglas erzeugten Embryonen nicht nach genetischen Kriterien untersuchen lassen. Der Bundesrat will an diesem g ...
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