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Das Gesetz und der Kinderwunsch

Genetische Untersuchungen an Embryonen sollen in der Schweiz verboten bleiben, mit wenigen ­Ausnahmen. Der Bundesrat will damit angeblich ungeborenes Leben schützen und Designerbabys ­verhindern. Das Verbot erzeugt menschliches Leid, statt solches zu verhindern.

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27.06.2013
Man hätte meinen können, in der Schweiz würden goldene Zeiten für Genetiker und ­Reproduktionsmediziner anbrechen. «Bundesrat erlaubt Gentests an Embryos», schrieb der Blick, nachdem sich die Landesregierung vor kurzem zur sogenannten Präimpl ...
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