Seit Wochen berichten die Medien über einen «Machtkampf ums Rütli». Gemeint ist ein Streit in der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), die im Auftrag der Eidgenossenschaft die geschichtsträchtige Wiese verwaltet. Auch wenn es der eine oder andere Betrachter gerne so sähe, handelt es sich nicht um einen Kampf zwischen dem Präsidenten der SGG, dem grünliberalen Politiker Nicola Forster, und mir, einem bürgerlich orientierten Zürcher Vermögensberater. Es geht vielmehr darum, wie die Zukunft der 1810 gegründeten ehrenvollen «Hülfsgesellschaft» aussehen soll. Zwei Fragen sind von Relevanz:
1 _ Wem gehört die SGG? Als privater Verein gehört die SGG den V ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.
Die Ur-Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden (Ob- und Nidwalden) sollten das Rütli unter ihre Fittiche nehmen. Es geht gar nicht, wenn die Politik von außen hier eine Rolle spielen wollen.
Ja dann ist die SGG eine Art NGO und wird vielleicht im Hintergrund durch bestimmte Interessen „getrimmt“. Die politische Zusammensetzung des Vorstands macht auf jeden Fall einen komischen Eindruck.
Pro Juventute etc. ist für mich nicht wichtig, solche Vereine dürfen machen was sie wollen.
Das Rütli hat jedoch eindeutig einen Stellenwert wie das Bundeshaus oder der Bundesplatz. Da hat das ganze CH Volk ein Anrecht auf Teilnahme. Hier aus dem Hintergrund zu wirken ist höchst verdächtig.
Danke für diese Hintergrundinfos und Aufklärung. Soviel Honig im Topf zieht natürlich diverse InSekten an, auch Eintagsfliegen, wie Forster mit seinen Spezis. D.h. statt mit dem Finger zeigen, besser auf die Finger schauen. Zum Glück gibts Leute wie Herrn Kallay und schön, dass im letzten Abschnitt LIEBE und VORBILD vorkommen.