Als Staatsanwalt muss man, wenn man eine Anzeige oder Klage erhält, davon ausgehen, dass zutrifft, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Das ist das Worst-Case-Szenario und bestimmt, welche Zwangsmittel verhältnismässig sind. Im Falle Gaddafi brachten die beiden Hausangestellten vor, sie seien geschlagen und einmal mit heissem Wasser verbrüht worden. Das wären Tätlichkeiten oder einfache vorsätzliche Körperverletzungen. Dafür sieht das Strafgesetzbuch Busse bis zu 10 000 Franken beziehungsweise Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. In der Praxis wäre mit einer Freiheitsstrafe von einigen Tagen oder Wochen, verbunden mit Busse, zu rechnen. Da die Eheleute Gaddafi kaum vorbestraf ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.