Während diese Zeilen gedruckt werden, wird sich der 48-jährige Zain Tlais voraussichtlich wegen mehrfacher Freiheitsberaubung, Entführung unter erschwerenden Umständen (Art. 184 StGB) sowie Entziehung von Unmündigen vor dem Kreisgericht im St. Galler Rheintal zu verantworten haben. Zwischen Freispruch und zwanzig Jahren Gefängnis ist theoretisch alles möglich. Doch wie immer das Gericht urteilen wird – zumindest für die Opfer spielt es nach all den Jahren juristischen Larifaris keine grosse Rolle mehr.
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Abgesehen davon steckt der Gang durch die Instanzen ja erst in seinen Anfängen. Sekundiert von Anwälten, Ärzten, Therapeuten und So ...
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