Skandalös ist das Urteil des Bundesgerichtes 2C_716/2014 nicht, jedenfalls nicht im Resultat. Letze Woche haben die Richter in Lausanne entschieden, dass eine Dominikanerin die Schweiz verlassen muss. Die alleinerziehende Mutter hat zwar einen minderjährigen Sohn, der wegen seines Vaters über einen deutschen Pass verfügt. Im Rahmen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA) hat das deutsche Kind und damit auch seine Mutter ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz; allerdings Letztere unter der Voraussetzung, dass sie selber für den Lebensunterhalt aufkommen kann. Dies ist nicht der Fall, weil die Dominikanerin und ihr Sohn seit Jahren von der Sozialhilfe leben. Also müss ...
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