Brüssel hatte es als Mittel geplant, um die Schweiz beim Rahmenvertrag in die Knie zu zwingen und gleichzeitig die frechen Brexit-Briten einzuschüchtern: das Aufkündigen der Anerkennung der Schweizer Börse als gleichwertig mit Handelsplätzen in der EU. Damit sollte es Händlern aus der EU verboten werden, Aktien an der Schweizer Börse SIX zu handeln.
Laut EU-Recht kann Brüssel den Händlern in der EU verbieten, bestimmte Aktien an ausländischen Börsen zu handeln. Dies aber nur, sofern diese Aktien auch an Börsen innerhalb der EU erhältlich sind, was für alle wichtigeren Schweizer Aktien zutraf. Doch das Finanzdepartement (EF ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.