Sie leidet unter galoppierendem Gedächtnisverlust. Weder die zehn Tage Haft wegen Zechprellerei vor acht Jahren sind ihr noch im Kopf, noch kann sie sich an die halb so hohe Vorstrafe wegen Ungehorsams gegen Beamte vor fünf Jahren erinnern. Dass sie in einem Musikgeschäft eine Geige zur Kaufmiete mitgenommen hatte, musste ihr gleich nach dem Unterzeichnen des Vertrags auch entfallen sein. Die ersten drei Monatsmieten, je 55 Franken, hatte sie noch im Laden beglichen, danach sah das Basler Musikgeschäft nie wieder etwas von Geige, Frau und Geld. Die Mahnungen waren unzustellbar. Die Frau hatte auch vergessen, die neue Adresse zu melden. Das Geschäft erstattete Anzeige. Straftatbestand: V ...
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