2010 haben Volk und Stände die Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer angenommen. Der Souverän wollte bewusst einen Automatismus, der sich am Delikt selber und nicht an dessen richterlich bestimmten Schwere orientiert. Anderseits haben im selben Urnengang 54,2 Prozent und sämtliche Kantone einen Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament verworfen. Dessen Kern war es, die «Verhältnismässigkeit» gemäss Artikel 5 der Bundesverfassung zu wahren und die Massnahmen von der Höhe des Strafmasses abhängig zu machen. In der Folge wollte der Bundesrat davon nicht lassen und verankerte im Wesentlichen den abgelehnten Gegenentwurf in seinem Umsetzungsvorschlag. D ...
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